Reitschule Nicole Nauroth /Hippolini by Jenny
Vertrag
über die Dienstleistungen der Reitschule von Frau Nicole Nauroth, Bornstr. 19, 57629 Luckenbach
und Hippolini-Coach Jennifer Fischer, Schulstr. 13, 57629 Mahlberg
Der Reitschüler / die Reitschülerin
Name, Vorname: ____________________________________________________________________
Straße: _____________________________________________________________________
PLZ/Ort: _____________________________________________________________________
Telefonnummer: _____________________________________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________________________________________
E-Mail-Adresse: _____________________________________________________________________
Die Parteien schließen folgenden Vertrag:
§ 1 Vertragsdauer
Der Vertrag über Reitunterricht läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monates gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer länger als sechs
Wochen andauernden Erkrankung der Reitschüler/in, die die Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht,
ist dieser berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos mit Wirkung für die Zukunft nach Vorlage eines
ärztlichen Attestes zu kündigen oder eine Zahlpause für die Zeit der Erkrankung zu vereinbaren.
§ 2 Kosten des Reitunterrichts
Die Preise für den Reitunterricht richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisliste ist diesem Vertrag beigefügt und wird ausdrücklich Gegenstand des Vertrages.
Die Monatsbeiträge werden bis zum 03. des jeweiligen Monats im Voraus per Überweisung, Sepa- Lastschrift oder PayPal fällig.
Alternativ kann auf Kulanz eine Bar- Zahlung vor Ort vereinbart werden. Die Ausstellung einer Reitkarte oder Gutschein ist jederzeit möglich und ist als gültiges Zahlungsmittel vor Ort einsetzbar. Das Recht auf Umstellung der Zahlungsweise bleibt bestehen.
Nicole Nauroth behält sich das Recht vor die angegeben Preise zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner einem Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Reitschüler ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt des Beginns der Preisänderung zu.
Sepa Lastschrift Mandat:
Ich ermächtige, Frau Nicole Nauroth/Jennifer Fischer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Nicole Nauroth/Jennifer Fischer auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis:
Ich kann innerhalb 4 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kreditinstitut:
Kontoinhaber: _______________________________________________________________________________
IBAN: _________________________________________________ BIC: ________________________________
Datum, Unterschrift: _________________________________________________________________________
§ 3 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht wird an einem vorher fest vereinbarten Termin und Ort erteilt.
Das Reitbuch wird als fester Bestandteil im Vertrag aufgenommen.
Hier kann ein fester Stammplatz gebucht werden, alternativ können Einzeltermine vereinbart werden.
Bei einer durch die Reitschüler/innen zu vertretenen Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Reitstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Reitstunde muss 24 Stunden vorher abgesagt werden, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist. Diese wird sonst voll berechnet.
Reitstunden, welche 24 Stunden vorher abgesagt wurden, können innerhalt 4 Wochen nachgeholt werden. Danach verfällt das Guthaben.
Nicole Nauroth /Jennifer Fischer ist berechtigt bei Verhinderung oder Ausfall durch Umwelteinflüsse wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder Theoriestunden durchzuführen.
An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht grundsätzlich aus! Die Reitschule behält sich vor, in den Ferien ein gesondertes Programm anzubieten.
Im Jahr findet 4 Wochen kein Unterricht statt, dies wird am Anfang des Jahres durchgegeben.
Diese Bestimmungen sind über das monatliche Reitabo im Preis abgedeckt.
Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist Nicole Nauroth/Jennifer Fischer berechtigt, die Reitschüler/in von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.
Reitschüler/in sind verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu Trensen und zu Satteln, sowie sich nach der Reitstunde an der Pferdepflege zu beteiligen.
Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht. Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden erfolgt durch die Reitlehrer. Der Unterricht wird auf dem Außengelände, in der Reithalle, in der Rundhalle oder auf den Außenplätzen durchgeführt. Alternativ kann ein Ausritt in die freie Natur vereinbart werden.
§ 4 Einstufung der Reiter
Die Reitlehrer/in entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der
Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.
§ 5 Haftung
Der Reitunterricht findet auf Schulpferden von Frau Nauroth/ Frau Fischer statt. Es kann ein Mobiler Unterricht vereinbart werden, dies erfolgt ausschließlich auf dem Pferd der Besitzerin. Bitte hier die entsprechende eigene Versicherung prüfen! Eine Haftung wird im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz und Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen gewährt. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt Frau Nicole Nauroth/ Frau Jennifer Fischer, keine Haftung. Grundsätzlich erfolgt das
Betreten des Stallgeländes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Hofes, mit
Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden. Die gilt ebenfalls für Schäden die
aufgrund des längeren Aufenthaltes über die Reitstunde hinaus entstehen. Des Weiteren besteht keine
Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens Frau Nauroth/ Frau Fischer, über die Reitstunde des Reitschülers
hinaus. Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige des Reitschülers erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr
mit Ausnahme von Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten von Frau Nauroth entstehen.
§ 6 Pflichten des Reitschülers
Reitschüler/in hat den Anweisungen der Reitlehrerin, der Stallbesitzerin und des Stallpersonal unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten der Koppeln & Auslaufflächen sind verboten, das Betreten der Stallungen ist nur nach Ansprache und im Rahmen des Reitunterrichts möglich.
Reitschüler/in wir empfohlen eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport
beinhaltet.
§ 7 Schriftform
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages übermittelt
werden, müssen in Schriftform erfolgen.
Ich habe die aktuelle Preisliste vom 01.08.2024 erhalten, diese gelesen und erkenne die dort
ausgewiesenen Preise an.
§ 8 Datenschutz
Die oben angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse, Alter, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses, Anmeldung im Reitbuch, notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen ausschließlich dazu, den Reitunterricht zu Organisieren (z.B. WhatsApp!) und für die Kontaktaufnahme zu den Reitschülern/Erziehungsberechtigten zu Organisation/im berechtigten Ausnahmefall/evtl. Notfall. Sie sind gemäß §15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Reitschule um umfangreiche Auskunft Erteilung zu den zu Ihrer Person/der Person Ihres Kindes gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß §17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Reitschule die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogenen Daten verlangen.
§9 Salvatorische Klausel
Sind die vorausgegangenen Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Folgende, besondere Vereinbarungen werden getroffen:
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Unterschrift gesetzlicher Vertreter/Reitschüler/in
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Luckenbach, den
Durch die Unterschrift unter diesem Vertrag erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.
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